1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung im Güterverkehr mit Eisenbahn und Kraftwagen
verfasst von : Dr. Heiko Ohling
Erschienen in: Handbuch Export — Import — Spedition
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ob und in welcher Höhe die Bahn für Güterschäden und Vertragsverletzungen Schadenersatz zu leisten hat, richtet sich in erster Linie nach der „Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)“ bzw. im zwischenstaatlichen Güterverkehr nach der Convention Internationale (pour) Marchandises (CIM). Der Umfang der gesetzlichen Haftung im Güterfernverkehr ist aus der Kraftverkehrsordnung (KVO) zu ersehen. Ein der CIM entsprechendes Übereinkommen für den internationalen Straßengüterverkehr (CMR) ist durch Gesetz vom 16.8.1961 in der Bundesrepublik eingeführt worden.