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1982 | OriginalPaper | Buchkapitel

Haftung im Güterverkehr mit Eisenbahn und Kraftwagen

verfasst von : Dr. Heiko Ohling

Erschienen in: Handbuch Export — Import — Spedition

Verlag: Gabler Verlag

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Ob und in welcher Höhe die Bahn für Güterschäden und Vertragsverletzungen Schadenersatz zu leisten hat, richtet sich in erster Linie nach der „Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)“ bzw. im zwischenstaatlichen Güterverkehr nach der Convention Internationale (pour) Marchandises (CIM). Der Umfang der gesetzlichen Haftung im Güterfernverkehr ist aus der Kraftverkehrsordnung (KVO) zu ersehen. Ein der CIM entsprechendes Übereinkommen für den internationalen Straßengüterverkehr (CMR) ist durch Gesetz vom 16.8.1961 in der Bundesrepublik eingeführt worden.

Metadaten
Titel
Haftung im Güterverkehr mit Eisenbahn und Kraftwagen
verfasst von
Dr. Heiko Ohling
Copyright-Jahr
1982
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89693-3_34