1984 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zustandekommen
verfasst von : Prof. Dr. jur. Karl Sieg
Erschienen in: Schriftenreihe „Die Versicherung“
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Da jeder Versicherungsvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, ein Vertrag‚ist, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften über Rechtsgeschäfte, speziell über die Willenserklärung (§§ 116–144 BGB) und über den Vertrag (§§ 145–157 BGB). Ein Vertrag kommt durch den Zusammenklang zweier Willenserklärungen, nämlich Antrag und Annahme zustande.