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1984 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zustandekommen

verfasst von : Prof. Dr. jur. Karl Sieg

Erschienen in: Schriftenreihe „Die Versicherung“

Verlag: Gabler Verlag

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Da jeder Versicherungsvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, ein Vertrag‚ist, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften über Rechtsgeschäfte, speziell über die Willenserklärung (§§ 116–144 BGB) und über den Vertrag (§§ 145–157 BGB). Ein Vertrag kommt durch den Zusammenklang zweier Willenserklärungen, nämlich Antrag und Annahme zustande.

Metadaten
Titel
Zustandekommen
verfasst von
Prof. Dr. jur. Karl Sieg
Copyright-Jahr
1984
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90024-1_3