2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Alterseinkünftegesetz und seine Konsequenzen
verfasst von : Thomas Dommermuth
Erschienen in: Handbuch Finanz- und Vermögensberatung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom 06.03.2002 (2 BvL 17/99, BFH/NV, Beilage 2002,60) dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Als nicht mit der Gleichheit der Besteuerung vereinbar sah es das höchste deutsche Gericht an, dass Beamtenpensionen (steuerlicher Begriff: Versorgungsbezug) nach geltendem Recht — nach Abzug des Versorgungsfreibetrags (§ 19 Abs. 2 Satz 1 EStG: 40 Prozent, max. 3.072 €) und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG: 920 €) — der vollen Besteuerung unterworfen werden, während die gesetzliche Rente das Privileg der Ertragsanteilsbesteuerung genießt. Letztere ordnet die Rente einer bei Rentenbeginn 65jährigen Person nach bisherigem Recht lediglich zu 27 Prozent den sonstigen Einkünften i.S.v. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG zu und zieht davon noch den Werbungskos-tenpauschbetrag in Höhe von 102 € p.a. gem. § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ab.