2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Entscheidungsunterstützung im Auftragsmanagement
verfasst von : Friedhelm Kulmann
Erschienen in: Wissen und Information in konditionalen Modellen
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die marktliche Transaktion als konstituierendes Merkmal eines Marktes wird allgemein als wechselseitige Übereinkunft zwischen Anbieter und Nachfrager über den Austausch von Verfügungsrechten an Gütern oder Leistungen definiert. Ihre Vorbereitung und Steuerung bezeichnet man als Auftragsmanagement, dem besonders auf Business-to-Business-Märkten aus Sicht des betrieblichen Entscheiders eine besondere Bedeutung zukommt. Dieser ist zum einen an Entscheidungshilfen zur Erreichung seiner Ziele interessiert, zum anderen jedoch auf eine theoretische Fundierung der anwendbaren Methoden und die entsprechende Einordnung in einen Bezugsrahmen angewiesen. Unter der Überschrift »Theorie der Transaktion« stellt Jacob verschiedene theoretische Ansätze zusammen, die einen Bezug zum Auftragsmanagement besitzen (vgl. [JAC 1998], S.4–11). So wird bei der Austauschtheorie besonders hervorgehoben, daß ein marktlicher Austausch nur zustande kommt, wenn sowohl auf Nachfrager- wie auf Anbieterseite der Nutzen die Kosten übersteigt und keine günstigere Alternative zur Verfügung steht. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Austauschs ergriffen werden können. Die sogenannte Principal-Agent-Theorie berücksichtigt den Informationsstand der an einer Transaktion beteiligten Gruppen. Dabei bezeichnet man die Beteiligten mit Informationsvorsprung als Agenten, mit Informationsnachteil als Prinzipale — allerdings sind die verschiedenen Rollen in dem in dieser Arbeit betrachteten Business-to-Business-Bereich nicht immer eindeutig zuzuordnen. Jüngere Ansätze zur Beschreibung von Markttransaktionen beziehen neben dem konkreten Objekt auch die damit verbundenen Verfügungsrechte sowie weitere relevante Informationen mit ein. Dabei steigt der Grad der Integrativität mit der Individualität eines Auftrags. Sowohl Anbieter wie auch Nachfrager haben etwa ein Interesse an den Verfügungsrechten über das Leistungsergebnis, das insbesondere bei Unikaten meist integrativ zustande gekommen ist.