1989 | OriginalPaper | Buchkapitel
Restwerte
verfasst von : Dr. Wolf-Dietrich Tretsch, Renst Zersch
Erschienen in: Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Restwerte und die Altteile verbleiben dem Versicherungsnehmer zum Veräußerungswert (§ 13 Abs. 3 AKB). Eine Verwertung (Verkauf) muß nicht notwendig erfolgen. Der Wert, der abgerechnet wird, muß auf dem Markt zu erzielen (Angebote einholen) und nicht nur abstrakt errechnet worden sein.