1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Müssen einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben Vertragsverhandlungen vorausgehen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Kaufmann Vorland will sich eine Lagerhalle errichten. Dazu wendet er sich an den Bauunternehmer Baufix. In einem geschäftlichen Gespräch wird über einen Vertrag verhandelt. Darauftiin sendet Vorland dem Baufix ein Schreiben, in dem es heißt, daß Baufix zur Übernahme der Arbeiten verpflichtet ist. Die Arbeiten sollten bis zu einem bestimmten Termin abgeschlossen sein. Darüber hinaus sollte Baufix eine sehr geringe Vergütung erhalten. Baufix beschließt, die Geschäftsverbindung zu Vorland abzubrechen. Zwei Wochen später sendet er diesem einen entsprechenden Brief zu. Vorland meint, dieser Brief sei längst verspätet, sein Widerspruch gegen ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben sei nur innerhalb von 3 Tagen möglich. Somit sei ein Vertrag zustande gekommen, den Baufix nun auch erfüllen müsse. Baufix meint darüber hinaus, der Inhalt der Verhandlungen sei erheblich abgeändert worden, so daß aus diesem Grunde das kaufmännische Bestätigungsschreiben unwirksam sei.