1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Auswirkungen von Risikonormen auf die Finanzierung von Innovationen – eine Analyse am Beispiel der Gesetze über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungssondervermögen
verfasst von : Prof. Dr. Wolfgang Gerke, Manfred A. Schöner
Erschienen in: Bankrisiken und Bankrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Fritz Philipp definiert Risikopolitik „als planvolles, zielgerichtetes Verhalten gegenüber dem Phänomen des Risikos…Dieses Verhalten kann seinen Ausdruck finden in der Festlegung der Risikobereitschaft und/oder in der Suche nach sowie der Entscheidung für Maßnahmen zur Ausschaltung oder Begrenzung des Risikos.“ (Philipp (1976), Sp. 3457.) Risikoaverse Wirtschaftssubjekte müssen stets ein Interesse an einem so verstandenen risikopolitischen Handeln haben, wenn der durch die Risikoreduktion entstehende Nutzenzuwachs die Kosten der risikopolitischen Maßnahmen übersteigt. Das Bankrecht - gemeint ist damit an dieser Stelle das Gesamtsystem normativer Regelungen, die Banken und banknahe Institutionen betreffen - steckt dabei die Rahmenbedingungen für die am Markt vertretenen Finanzintermediäre ab.