1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wie wird über den Kreditantrag entschieden?
verfasst von : Ernst-Joachim Henke
Erschienen in: Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der vom Kunden und/oder Kundenbetreuer(-in) vorgelegte und unterzeichnete Kreditantrag wird durch die Beurteilung des Sachbearbeiters und bei größeren Krediten auch des Abteilungsleiters oder des Kreditbüros bei Filialkreditinstituten oder größeren Kreditinstituten sodann den zur Genehmigung befugten Personen oder Gremien vorgelegt. In der Beurteilung des Kreditwunsches müssen alle Überlegungen über Höhe, Verwendung, Rückzahlung, Befristung, Besicherung und deren Verwertung, Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme, Branchenuntersuchung, Refinanzierung und Erträge für das Kreditinstitut einfließen und ein eindeutiges Votum des oder der Vortragenden enthalten sein, wobei eine kritische Stellungnahme geboten ist.