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1997 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen

Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 16, Fälle 4 und 5

verfasst von : Karsten Roeser

Erschienen in: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Verlag: Gabler Verlag

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Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen heißt Sachpfändung. Zuständiges Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger erteilt dem Gerichtsvollzieher über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle den Vollstreckungsauftrag.

Metadaten
Titel
Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen
verfasst von
Karsten Roeser
Copyright-Jahr
1997
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_32