2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Personenbeförderungsrecht
verfasst von : Gerhard Igl, Monika Jachmann, Eberhard Eichenhofer
Erschienen in: Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Recht — ein Ratgeber
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 21. Juni 1961638 zählt in den hier interessierenden Teilen systematisch zum Wirtschaftsordnungsrecht. Die Zwecke, die mit ihm verfolgt werden, sind einmal ordnungsrechtlicher Natur und dienen zum Schutz bestimmter Güter, um diese vor Gefahren zu schützen. Auf diese Weise werden ordnungsrechtlich Personen geschützt, die entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Kraftfahrzeugen u.a. von einem Unternehmer befördert werden (§1 Abs. 1 Satz 1 PBefG). In einer Verordnung sind die besonderen Anforderungen an den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr niedergelegt (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 PBefG).639 Zum anderen werden mit dem Gesetz bestimmte wirtschaftliche Zwecke verfolgt, die vor allem im Ver-kehrsinteresse liegen (vgl. § 13 Abs. 2 bis 5 PBefG).