2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Erbbaurecht
verfasst von : Lena-Maria Dannenberg-Mletzko
Erschienen in: Notariatskunde
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit dem Boden fest verbundene Gebäude sind Bestandteil des Grundstücks und können nicht ohne dieses veräußert werden. Die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) macht hiervon eine Ausnahme: Ein Erbbaurecht, bestehend in dem veräußerlichen und vererblichen, für bestimmte Zeit auf einem Grundstück lastenden Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben, kann -wie ein Grundstück — veräußert und belastet werden, ohne dass zugleich das Grundstück belastet oder veräußert wird.