1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft
verfasst von : Dietrich Thränhardt, Bernhard Santel
Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Institut der Staatsangehörigkeit als eines spezifische Rechte und Pflichten zwischen dem Staat und seinen Bürgern konstituierenden Rechtsverhältnisses ist historisch gekoppelt an die Herausbildung national- und verfassungsstaatlicher Strukturen in Europa im Übergang vom 18. zum 19. Jh. Die mittelalterlichen, polyarchisch zersplitterten Gemeinwesen kannten noch nicht das spezifische, in der Staatsangehörigkeit zum Ausdruck kommende Zuordnungsverhältnis von Person und Staat. Vielmehr existierten persönliche Treueverpflichtungen gegenüber den jeweiligen Lehnsherren. Dieses Zuordnungsprinzip verlor vor dem Hintergrund mehrerer wechselseitig aufeinander-bezogener Modernisierungs- und Transformationsprozesse in Europa an historischer Legitimität. Zum einen verlangte der aufkommende Nationalismus und seine Idee von der Sammlung der Völker in homogene Nationalstaaten nach einem Instrument zur Abgrenzung von der andersstaatlichen und andersnationalen Umwelt. Zum anderen bedingt die Erweiterung demokratischer Parti-zipationsrechte, die Einführung des allgemeinen → Wahlrechts sowie die Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Strukturen eine im Institut der Staatsangehörigkeit zum Ausdruck kommende Festlegung der Personalhoheit der Staaten.