1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
Treuhandanstalt
verfasst von : Dieter Grosser
Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Am 1. März 1990 beschloß der Ministerrat der → DDR die Gründung der „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“. (THA) Nach dem Willen der Regierung Modrow sollte die THA das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Wirtschaftsleitende Funktionen sollte die THA nicht ausüben. Privatisierungen waren offenbar nicht beabsichtigt. Seit der Änderung der DDR Verfassung vom 12.1.1990 wären sie zwar in Fin7elfällen möglich gewesen, aber nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das es bis zum Juni 1990gar nicht gab. Die Gründung der THA durch die Regierung Modrow war daher kein entschlossener Schritt zum Aufbau einer funktionsfähigen Marktwirtschaft. Sie stellte den Versuch dar, einen möglichst großen Teil des Produktionsapparats der DDR in irgendeiner Form des Gemeineigentums zu erhalten. In Direktorium, Verwaltungsrat und auch in den Außenstellen der THA dominierten Mitglieder der Führungsgruppen, die die DDR bis Ende 1989 beherrscht hatten.