1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Koalition
verfasst von : Wichard Woyke
Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Unter Koaltion (K.) im parlamentarischen System D.s wird der Zusammenschluß zweier oder mehrerer Parteien bzw. ihrer Fraktionen zum Zwecke der Bildung und Unterstützung einer Regierung verstanden. K.en werden im parlamentarischen System erforderlich, wenn eine Partei allein nicht die notwendige Mehrheit aller Mandate erreicht hat bzw. über eine zu geringe Mehrheit verfügt. K.en sind zeitlich befristete Bündnisse, die in der Regel für eine Legislaturperiode geschlossen werden. In einer K. können die beteiligten Parteien notwendigerweise nicht ihre eigene Programmatik durchsetzen, sondern müssen Kompromisse eingehen. Dabei können die Interessen des kleineren K.partners/der kleineren K.spartner stärkere Berücksichtigung finden, als es sein/ihr Wählervotum aussagt, wenn er/sie für die Bildung der K. unbedingt erforderlich ist/sind. Der K.bildung werden rechtliche Grenzen gesetzt durch das freie Mandat des → Abgeordneten(Art. 38 GG), durch das Vorschlagsrecht des → Bundeskanzlers zur Ernennung von Ministern (Art. 64,1 GG) sowie durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Art.65 GG). Diese theoretischen Bestimmungen sind jedoch in der politischen Praxis der BRD immer weniger bedeutsam geworden, so daß die politsche Entwicklung diese Rechte zunehmend eingeschränkt hat.