1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kollusion zwischen Unternehmensleitung und Aufsichtsrat
verfasst von : Stefanie Auge-Dickhut
Erschienen in: Der Aufsichtsrat als Intermediär
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im Rahmen der bisherigen Modellanalyse wurde gezeigt, daß eine Kontrolldelegation an den Aufsichtsrat für den Anteilseigner unter bestimmten Prämissen vorteilhaft sein kann.1 Der Aufsichtsrat optimiert über die glaubwürdige Androhung einer Kontrolle die Investitionspolitik der Unternehmensleitung. Gleichzeitig kann der Aufsichtsrat bei Liquidation der Gesellschaft in bestimmtem Maße verhindern, daß die Geschäftsleitung eine überhöhte Abfindungszahlung erhält. Die Einschaltung des Aufsichtsrats erweitert aber andererseits die Zahl der Vertragsparteien und bietet damit die Möglichkeit, daß zwischen Unternehmensleitung und Aufsichtsrat Vereinbarungen getroffen werden, welche nicht den Interessen des Eigentümers entsprechen.2 Eine gegen die Interessen des Eigentümers agierende Koalition von Aufsichtsrat und Entrepreneur wird als Kollusion bezeichnet und ist Gegenstand der folgenden Untersuchung.3 Auf die Analyse einer Kollusion zwischen Eigentümer und Aufsichtsrat wird verzichtet, da bei Publikumsaktiengesellschaften die Koordination der Kollusion mit einem zu hohen Aufwand verbunden ist.4