2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Schließung des Kreislaufs von Einwegverpackungen
verfasst von : Rainer Souren
Erschienen in: Konsumgüterverpackungen in der Kreislaufwirtschaft
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Nach ihrer Entleerung werden Verpackungen zu eigenständig disponiblen Objekten, deren Stofffluß nicht mehr an den des Packguts gebunden ist. Einwegverpackungen (EV) verlieren mit Beendigung ihrer Funktionserfüllung für das Konsumgut zugleich ihre Zweckbestimmung und werden dann von ihrem Besitzer als (Verpackungs-) Abfall eingestuft. Um eine Schließung des EV-Kreislaufs (Wiederverwertung) oder die Einspeisung in andere Kreisläufe (Weiterverwertung) zu gewährleisten, bedarf es institutioneller Regelungen, ohne die der (interne oder externe) Kreislauffluß versiegen würde. Als gesetzliche Grundlage dient hierfür das KrW-/AbfG, konkretisiert durch die VerpackV, auf deren Basis Rückführsysteme, insbesondere das Duale System Deutschland (DSD), implementiert wurden.1