2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leasing und Mietkauf im Steuer- und Handelsrecht
verfasst von : Jost Kratzer, Benno Kreuzmair
Erschienen in: Leasing in Theorie und Praxis
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Frage, welche der an einem Leasingvertrag beteiligten Parteien das Leasingobjekt aktiviert, bestimmt sich steuerrechtlich danach, wer wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 39 AO ist (siehe Abschnitt 3.2.1). Da im Handelsrecht ein vergleichbarer Eigentumsbegriff fehlt, hat sich in der Praxis die steuerrechtliche Betrachtung gleichlautend für die handelsrechtliche Zuordnung durchgesetzt („umgekehrte Maßgeblichkeit“). Nur wenn der Leasingvertrag so gestaltet ist, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist, handelt es sich im eigentlichen Sinne um ein Leasinggeschäft. Die schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien werden in diesen Fällen nach den Grundsätzen der Bilanzierung schwebender Geschäfte behandelt. Die am Bilanzstichtag noch nicht fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten sind deshalb nicht bilanzierungsfähig.