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2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Leasing und Mietkauf im Steuer- und Handelsrecht

verfasst von : Jost Kratzer, Benno Kreuzmair

Erschienen in: Leasing in Theorie und Praxis

Verlag: Gabler Verlag

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Die Frage, welche der an einem Leasingvertrag beteiligten Parteien das Leasingobjekt aktiviert, bestimmt sich steuerrechtlich danach, wer wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 39 AO ist (siehe Abschnitt 3.2.1). Da im Handelsrecht ein vergleichbarer Eigentumsbegriff fehlt, hat sich in der Praxis die steuerrechtliche Betrachtung gleichlautend für die handelsrechtliche Zuordnung durchgesetzt („umgekehrte Maßgeblichkeit“). Nur wenn der Leasingvertrag so gestaltet ist, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist, handelt es sich im eigentlichen Sinne um ein Leasinggeschäft. Die schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien werden in diesen Fällen nach den Grundsätzen der Bilanzierung schwebender Geschäfte behandelt. Die am Bilanzstichtag noch nicht fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten sind deshalb nicht bilanzierungsfähig.

Metadaten
Titel
Leasing und Mietkauf im Steuer- und Handelsrecht
verfasst von
Jost Kratzer
Benno Kreuzmair
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90497-3_6