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2003 | OriginalPaper | Buchkapitel

Familienname — Krupp.de

verfasst von : Dr. iur. Detlef Kröger, Dipl.-Jur. Claas Hanken

Erschienen in: Casebook Internetrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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1.Ein Unternehmen mit überragender Verkehrsgeltung kann die Nutzung des sogenannten Firmenschlagwortes durch einen Dritten als Internet-Domain-Adresse untersagen. Dies gilt auch bei Identität des Firmenschlagwortes mit dem Familiennamen des Dritten.2.Es besteht jedoch lediglich ein Anspruch auf Unterlassung, nicht auf Übertragung der Domain-Adresse.

Metadaten
Titel
Familienname — Krupp.de
verfasst von
Dr. iur. Detlef Kröger
Dipl.-Jur. Claas Hanken
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-19011-7_4