2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Versicherungsfremde Leistungen
verfasst von : Professor Dr. Eibe Riedel, LL.B. (London), Wiss. Mitarbeiter, Ass. iur. Ulrich Derpa
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Bund hat im Fünften Teil des Sozialgesetzbuches und im verbleibenden Torso der Reichsversicherungsordnung in verschiedenen Vorschriften Leistungen vorgesehen, die sich nicht unmittelbar auf Krankheiten im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Nr. 4, 27 ff. SGB V und ihre Folgen beziehen, vgl. bereits die Aufzählung in § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Für diese Leistungen muss die gesetzliche Krankenkasse ca. 4 Milliarden DM im Jahr aufwenden.