Skip to main content

2002 | OriginalPaper | Buchkapitel

Innenverhältnis — Regress, Freistellung und Versicherung

verfasst von : Dr. iur. Frank Pflüger

Erschienen in: Krankenhaushaftung und Organisationsverschulden

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Der Patient kann neben dem Krankenhausträger als weitere Haftungsschuldner diejenigen Ärzte heranziehen, die persönlich die zur Haftung führenden Umstände herbeigeführt haben.1 Sie haften dem Patienten, ohne Bestehen einer eigenen Behandlungspflicht, einschränkungslos aus Delikt und, im Falle einer kumulativen Wahlarztbehandlung, auch aus Vertrag. Die im folgenden darzustellenden Grundsätze der Haftungsbeschränkung im Arbeitsverhältnis sind auf das Außenverhältnis Arzt—Patient, entgegen anderslautenden Literaturansichten2, nicht anwendbar, wie der Bundesgerichtshof in zwei führenden Entscheidungen herausgestellt hat. Lediglich beamteten Ärzte kommt noch immer das Verweisungsprivileg des § 839 Abs.l S.2 BGB zugute.

Metadaten
Titel
Innenverhältnis — Regress, Freistellung und Versicherung
verfasst von
Dr. iur. Frank Pflüger
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56357-7_7