1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die befreiende Leistung an den Überbringer einer Quittung, § 370 BGB
verfasst von : PD Dr. iur. habil. Johann Kindl
Erschienen in: Rechtsscheintatbestände und ihre rückwirkende Beseitigung
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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In § 370 bestimmt das BGB, daß der Überbringer einer Quittung als ermächtigt gelte, die Leistung zu empfangen, sofern nicht dem Leistenden bekannte Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstünden.