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1999 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die befreiende Leistung an den Überbringer einer Quittung, § 370 BGB

verfasst von : PD Dr. iur. habil. Johann Kindl

Erschienen in: Rechtsscheintatbestände und ihre rückwirkende Beseitigung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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In § 370 bestimmt das BGB, daß der Überbringer einer Quittung als ermächtigt gelte, die Leistung zu empfangen, sofern nicht dem Leistenden bekannte Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstünden.

Metadaten
Titel
Die befreiende Leistung an den Überbringer einer Quittung, § 370 BGB
verfasst von
PD Dr. iur. habil. Johann Kindl
Copyright-Jahr
1999
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-58411-4_12