1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die kommunale Stadt des Mittelalters
verfasst von : Professor Dr. Karl S. Bader, Professor Dr. Gerhard Dilcher
Erschienen in: Deutsche Rechtsgeschichte
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die mittelalterlichen Städte Europas entwickeln sich nicht als unabhängige Republiken, sondern im Verband der groß en monarchisch-aristokratisch verfaß ten Reiche.1 Erst langsam, im 14. oder 15. Jahrhundert, gewinnen neben Venedig Städte in Oberitalien, teilweise später in der Schweiz, den Charakter von Stadtstaaten. Das Verschwinden der Reichsgewalt in diesen Regionen ist dafür Voraussetzung. Gegenläufig dazu werden schon seit dem 13. Jahrhundert die ursprünglich starken Kommunen Ostfrankreichs dem aufsteigenden Herrschaftsanspruch des französischen Königtums unterworfen. Die Städte im deutschen Reich haben in besonders starkem Maß e unterschiedliche verfassungsmäß ige Stellungen; das beruht auf dessen vielschichtiger Herrschaftsstruktur und auf den verschiedenartigen rechtlichen Ursprüngen der Städte im deutschen Raum. Jedenfalls sind die Städte in Deutschland nie frei von fremder Herrschaft — auch die späteren, sogenannten Freien Reichsstädte nicht. Letztere haben allerdings eine sehr weitgehende Autonomie (Selbstsetzungsgewalt im normativen Bereich) und Autokephalie (Selbstherrschaft oder Selbstregierung) unter Kaiser und Reich.2 Der Gegenpol dazu ist das, von möglicherweise rechtlich unfreien Bürger bewohnte, Städtlein einer adligen Kleinherrschaft. Beide Formen existieren bis ans Ende des Reiches. Eine Mittelstellung hat die Landstadt mit ihrer ständischen Einbindung in den Territorialstaat. — Diese Herrschaftsverhältnisse sind hier vor allem in ihrer Bedeutung für das innere Rechtsleben der Städte und ihrer Bürger zu betrachten.