1997 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grenzüberschreitende Abfallverbringung und freier Warenverkehr
verfasst von : Christian Zacker, M.A. (SAIS)
Erschienen in: Kompendium Europarecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Zahlreiche belgische Abfallbeseitigungsunternehmen lagerten seit langem belgische Abfälle auf einer Mülldeponie in Aachen (Nordrhein-Westfalen) ab. Im Laufe der Jahre nimmt der Umfang der Ablagerungen stark zu. Bei einer Fortsetzung der Verbringung wird die Kapazität der Mülldeponie in wenigen Jahren erschöpft sein. Im Oktober 1991 gibt die zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, die nach § 13 Abs. 1 AbfG erforderliche Verbringungsgenehmigungfür Abfalltransporte grundsätzlich nicht mehr zu erteilen. Zur Begründung verweist sie darauf, daß eine weitere Verbringung ausländischen Abfalls auf die Mülldeponie das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen würde; insbesondere sei zu befürchten, daß bei einer Kapazitätserschöpfung der Stadt Aachen die Möglichkeit der lokalen Entsorgung des anfallenden Abfalls genommen würde. Von der Verwaltungspraxis sind sowohl gefährliche Abfälle wie Hausmüll betroffen. In der Folge weist die Genehmigungsbehörde zahlreiche Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für die Einfuhr von Abfall unter Verweis auf ihre Praxis zurück. Die betroffenen Unternehmen erleiden einen Vermögensnachteil, weil die nunmehr erforderliche Ablagerung auf weiter entfernten Abfalldeponien höhere Kosten verursacht.