1985 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Finanzierung anderer Gemeindeverbände
verfasst von : Landesdirektor Dr. Tilman Pünder
Erschienen in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die„sonstigen Gemeindeverbände“, verstanden im Sinne der Abhandlungen von Josef Witti und Klaus Meyer -Schwickerath im 2. Band dieses Handbuchesl ais Höhere Gemeindeverbände, bieten in der bundesdeutschen Verwaltungslandschaft im einzelnen ein sehr unterschiedliches Bild. In den drei Stadtstaaten, in SchleswigHolstein und im Saarland sind Verbände dieser Art überhaupt nicht vertreten, in Niedersachsen nur in Gestalt der Ostfriesischen Landschaft und des Bezirksverbandes Oldenburg, in Rheinland-pfalz durch den Bezirksverband pfalz. Weit stärker ausgeprägt ist die „dritte kommunale Ebene„ in den übrigen Bundesländern: In Nordrhein-Westfalen erfüllen der Kommunalverband Ruhr und der Landesverband Lippe regionale Sonderaufgaben. „Bollwerke“ kommunaler Selbstverwaltung stellen dagegen in den beiden Landesteilen Rheinland und Westfalen-Lippe die dortigen Landschaftsverbände dar. Nach Größe, AufgabensteIlung und Struktur spiegeln sie eine alte Tradition der preußischen Verwaltungsgeschichte wider. In einer auf den sozialen Bereich beschränkten Form gilt dies auch für den ein gesamtes Bundesland abdeckenden Landeswohlfahrtsverband Hessen. Annähernd die gleichen Aufgaben werden in Baden-Württemberg durch zwei Verbände, die Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern, wahrgenommen. In einer dem nordrhein-westfälischen System vergleichbaren, freilich noch stärker regionalisierten Form werden in Bayern sieben Verbände, die Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, tätig.