1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zur Kritik des rechtsphilosophischen Utilitarismus
verfasst von : Professor Dr. jur. Professor h.c. Ulrich Klug
Erschienen in: Skeptische Rechtsphilosophie und humanes Strafrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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In der Philosophie pflegt man unter Utilitarismus eine Gruppe von Theorien der Ethik zu verstehen, denen zufolge das Nützliche das ethisch Gesollte ist. Man sagt, das Gute sei dem Nützlichen gleichzusetzen. Der Nutzen wird zum höchsten Ziel für sittliches Handeln erhoben. Die Utilität wird damit zur höchsten moralischen Maxime und — was dasselbe besagt — zur obersten teleologischen Direktive erklärt.