1985 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen von Eheverträgen im Sinn des § 1408 Abs. 1 BGB
verfasst von : Reinhard Kapp
Erschienen in: Beiträge zum Zivil-, Steuer- und Unternehmensrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Rechtsgebiet der erbsehaftsteuerlichen Auswirkung von Eheverträgen als Güterstandsregelung ist, wenn man berücksichtigt, daß es dazu noch keine grundlegende Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt, praktisch als Neuland anzusehen. Das Betreten dieses Neulandes setzt voraus, daß der das Erbschaftsteuerrecht beherrschende Grundsatz der Maßgeblichkeit des bürgerlichen Rechts gewissermaßen als tabu anerkannt wird1. Das heißt im Klartext: Die Finanzverwaltung muß erbschaftsteuerlich jede familien- oder erbrechtliche Regelung anerkennen, die zivilrechtlich zulässig ist. Nur auf diese Weise wird ein Ergebnis erzielt, das gleichzeitig auch dem Bereicherungsprinzip des Erbschaftsteuerrechts entspricht.