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1985 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen von Eheverträgen im Sinn des § 1408 Abs. 1 BGB

verfasst von : Reinhard Kapp

Erschienen in: Beiträge zum Zivil-, Steuer- und Unternehmensrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Das Rechtsgebiet der erbsehaftsteuerlichen Auswirkung von Eheverträgen als Güterstandsregelung ist, wenn man berücksichtigt, daß es dazu noch keine grundlegende Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt, praktisch als Neuland anzusehen. Das Betreten dieses Neulandes setzt voraus, daß der das Erbschaftsteuerrecht beherrschende Grundsatz der Maßgeblichkeit des bürgerlichen Rechts gewissermaßen als tabu anerkannt wird1. Das heißt im Klartext: Die Finanzverwaltung muß erbschaftsteuerlich jede familien- oder erbrechtliche Regelung anerkennen, die zivilrechtlich zulässig ist. Nur auf diese Weise wird ein Ergebnis erzielt, das gleichzeitig auch dem Bereicherungsprinzip des Erbschaftsteuerrechts entspricht.

Metadaten
Titel
Die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen von Eheverträgen im Sinn des § 1408 Abs. 1 BGB
verfasst von
Reinhard Kapp
Copyright-Jahr
1985
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-70185-6_6