1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Staatsorganisationsrecht
verfasst von : Hendrik Kornbichler, Julian Polster, Wolfgang Tiede
Erschienen in: Verfassungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Art. 20 GG legt die verfassungsgestaltenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland fest und umschreibt in Kurzform das Programm, an dem sich die gesamte Staatstätigkeit orientieren muß. Die herausragende Bedeutung des Art. 20 GG liegt in ihrer Unabänderbarkeit begründet, da Art. 79 III GG die in Art 20 GG enthaltenen Grundsätze dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers entzieht (sog. »Ewigkeitsgarantie«). Die fünf Staatsfundamentalprinzipien, die über das Homogentitätsgebot des Art. 28 I 1 GG auch die Verfassungsgeber der Länder binden, werden in Art. 20 und 28 I GG nur schlagwortartig bezeichnet. Viele Normen des Grundgesetzes enthalten aber Einzelausprägungen dieser Prinzipien, die in der verfassungsrechtlichen Klausur stets vor dem allgemeinen Prinzip als Prüfungsmaßstab heranzuziehen sind.