2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Nachschusspflicht
verfasst von : Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dipl.-Betr.-Päd. Andreas Sattler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Gerd Raguß
Erschienen in: Der Ingenieur als GmbH-Geschäftsführer
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Nachschüsse sind Einlagen in Geld, die über die Stammeinlagen hinaus zu leisten sind, falls dies in der Satzung so vorgesehen ist und die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Entschluss gefasst hat. Typische Fälle sind Liquiditätsschwierigkeiten oder Illiquidität und Unterkapitalisierung (vgl. § 64 GmbHG: Insolvenzantragspflicht). Einzelheiten sind in den §§ 26 und 27 GmbHG geregelt.