1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Rabattgesetz
verfasst von : Univers.-Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler
Erschienen in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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§ 1 Abs. 1 RabattG erlaubt das Ankündigen oder Gewähren von Preisnachlässen (Rabatten) nur in den vom Gesetz beschriebenen Fällen. Preisnachlässe vom Normal- bzw. Allgemeinpreis sind also bis auf die im RabattG genannten Ausnahmen verboten. Um Preisnachlässe von normalen Preisherabsetzungen unterscheiden zu können, sind in § 1 Abs. 2 die Merkmale von Rabatten definiert.