1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Handelskauf
verfasst von : Prof. Dr. iur. Hartmut Oetker
Erschienen in: Handelsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Vorschriften des Vierten Buches über einzelne Handelsgeschäfte beginnen in Anlehnung an die Systematik des Besonderen Schuldrechts mit dem Handelskauf. Er erfährt in den §§ 373 bis 382 HGB indessen keine abschließende Aufbereitung. Das Gesetz beschränkt sich darauf, einige zentrale Abweichungen und Ergänzungen zu den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu normieren, die wegen der Subsidiaritätsklausel in Art. 2 Abs. 1 EGHGB auch für den Handelskauf gelten. Die rechtlichen Probleme des Handelskaufs lassen sich deshalb nur durch einen gemeinsamen Blick auf die §§ 373 ff. HGB und die §§ 433 ff. BGB bewältigen. Die Beantwortung der beim Handelskauf auftretenden rechtlichen Fragen beginnt deshalb regelmäßig zunächst mit den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§§ 433 ff. BGB). In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die speziellen handelsrechtlichen Vorschriften zu abweichenden Problemlösungen führen.