1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arten der Grundschuld
verfasst von : Prof. Dr. h.c. Hans Josef Wieling
Erschienen in: Sachenrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden, daß der Grundschuldbrief auf den jeweiligen Inhaber ausgestellt wird, § 1195,1 ; die Inhabergrundschuld ist also nur als Briefgrundschuld möglich. Der Brief wird wie eine Inhaberschuldverschreibung behandelt, § 1195, 2, die Übertragung der Inhabergrundschuld richtet sich nach den §§ 929 ff.: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.