1996 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Grundkonzept liberaler Ladenöffnungszeiten
verfasst von : Torsten George
Erschienen in: Das Ladenschlußgesetz auf dem Prüfstand
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Ergebnisse des vorangegangenen Kapitels lassen erkennen, daß man selbst bei einer kritischen Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahren und im Hinblick auf noch zu erwartende Entwicklungen zum Schluß gelangen muß, daß ein Wandel des bestehenden Ladenschlußgesetzes anzustreben ist. Gelangt man zu der Erkenntnis, daß ein konkreter Handlungsbedarf für eine Änderung des Gesetzes besteht, stellt sich die Frage, welche Veränderungen vorzunehmen sind, um das als bewährten Kompromiß (vgl. z.B. Volkmar 1984, S. 217 ff.) geltende Ladenschlußgesetz abzulösen, ohne dabei die derzeit bestehende Situation zu verschlechtern. Eine Änderung der Ladenschlußgesetzgebung ist nur dann zu akzeptieren, wenn sie den Bedürfnissen der Unternehmen, der Beschäftigten und ihrer Interessenvertreter (Gewerkschaften), der Verbraucher und potentieller Arbeitnehmer gerecht wird. So muß es ein Ziel einer neuen Ladenschlußordnung sein, kreativen und innovativen Unternehmen ihre Ge-staltungs- und Wettbewerbsfreiheit zurückzugeben; klein- und mittelständische Unternehmen aber gleichzeitig so zu fördern (nicht zu schützen), daß sie sich im Markt behaupten können. Den Forderungen der Beschäftigten und der Gewerkschaften folgend muß ein verändertes Ladenschlußmodell zugleich eine Verschlechterung der derzeit bestehenden Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitvolumen und -läge) ausschließen können als auch bestrebt sein, den jetzigen Zustand zu verbessern. Dem Verbraucher muß je nach seinen individuellen Bedürfnissen und Zeiterfordernissen die Möglichkeit gewährt werden, zu den von ihm am besten empfundenen Zeiten Einkaufen zu können, wodurch sich ebenfalls die Aussicht auf eine verbesserte Markttransparenz erreichen ließe. Ein zeitgerechtes und den Erfordernissen angepaßtes Ladenschlußkonzept muß zumindestens die Chance auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze bzw. die Absicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse bieten.