1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsgeschäfte
verfasst von : Wolfgang von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die von natürlichen oder juristischen Personen abgegeben werden. Natürliche Personen sind nur Menschen, juristische Personen sind z.B. der eingetragene Verein (§§ 21 ff. BGB) oder die Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft), die jeweils durch ihre Organe handeln.