1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sozialversicherung
verfasst von : Heinz-Peter Klein
Erschienen in: Sozialrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip, daß die wirtschaftlich Starken (Arbeitnehmer und andere Versicherte) mit ihrer Beitragszahlung für den Unterhalt und die Versorgung der infolge Krankheit, Alter oder Verlust des Ernährers einkommenslosen Menschen sorgen. Die Sozialversicherung ist in Versicherungszweige gegliedert. Die Arbeitslosenversicherung ist allerdings kein Zweig der Sozialversicherung, sondern ein eigenständiger Bereich der sozialen Sicherung. Die Sozialversicherung gliedert sich wie folgt:Krankenversicherung,Pflegeversicherung,Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,Knappschaftsversicherung,Unfallversicherung.