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1984 | Buch

Der Zahlungsverkehr, der Scheck und der Wechsel in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns

verfasst von: Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Wer die schriftliche Abschlußprüfung des Ausbildungsberufes Bankkaufmann analy­ siert , wird im Fachgebiet .Bankbetriebslehre" feststellen, daß das Schwergewicht der Prüfungsfragen auf den Bereichen Aktiv-, Passiv-und Wertpapiergeschäft liegt. Um jedoch das gesamte Spektrum der Ausbildung abzuprüfen, sind in jedem Prüfungs­ satz auch Fragen der anderen Bankgeschäfte enthalten: sei es das Auslandsgeschäft, der Zahlungsverkehr oder das Scheck-und Wechselrecht. Den letzteren Gebieten widmet sich das vorliegende Buch. Da die Lernziele bereits im ersten Ausbildungsjahr angestrebt worden sind und der Auszubildende fast ständig in der Praxis mit dem Zahlungsverkehr sowie mit Scheck und Wechsel konfrontiert wird, haben die Verfasser die Erfahrung gemacht, daß diese Fächer vom Prüfling gelegentlich vernachlässigt werden. Zum einen, weil die Relevanz für die Prüfung in Frage gestellt wird, zum anderen, weil durch die am Schluß der Ausbildung erfolgte Verlagerung des Lernniveaus, gepaart mit dem täglichen Umgang mit dieser Thematik, ein Wiederholen des Stoffes als unnötig angesehen wird . Dabei sind dies die theoretischen Grundlagen, die über der praktischen Erfahrung vergessen oder nur modifiziert wiedergegeben wer­ den können. In einem Querschnitt von Fragen versuchen die Autoren dem Prüfling Gelegenheit zu geben, seinen wirklichen Wissensstand einzuschätzen und bei Bedarf das eine oder andere Schwerpunktgebiet zu wiederholen. Es sind , wie bei allen Büchern dieser Reihe offene Fragen mit programmierten Fragen gemischt worden. Der Prüfling sollte sich während seiner Vorbereitung rechtzeitig informieren, welche Frageform bei seiner zuständigen Stelle erfahrungsgemäß gewählt wird.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Barer Zahlungsverkehr
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
2. Halbbarer Zahlungsverkehr
Zusammenfassung
Da einer der beiden Partner keine Kontoverbindung besitzt, der halbbare Zahlungsverkehr also in Anspruch genommen wird, ist hier die Verwendung des Zahlscheines angebracht. Der Kunde zahlt in bar ein, der Gegenwert wird über bestimmte Leitwege dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
3. Bedeutung und Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
4. Vordruckstrenge
Zusammenfassung
Die Spitzenverbände des Kreditgewerbes, das sind im wesentlichen der DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband), der Bundesverband Deutscher Banken, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Verband öffentlicher Banken, haben Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke erlassen. Diese Vordrucke sind normgerecht. Das bedeutet, daß Maße, Gewicht und technische Beschaffenheit des Papiers sowie eine einheitliche Anordnung der Beschriftung vorgeschrieben sind. Damit wird sichergestellt, daß eine automatisierte Beleglesung vorgenommen werden kann.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
5. Überweisungsverkehr
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
6. Daueraufträge und Lastschrifteinzug
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
7. Scheck und eurocheque
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
8. Scheckgutschrift und Scheckeinzug
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
9. Nichteinlösung von Schecks
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
10. Bestätigter LZB-Scheck
Zusammenfassung
Nach Artikel 4 des Scheckgesetzes ist es dem Bezogenen untersagt, einen Scheck zu akzeptieren. Ein entsprechender Vermerk gilt als nicht geschrieben. Der Kundenwunsch kann in seiner ursprünglichen Form nicht von Ihnen erfüllt werden.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
11. Tankscheck
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
12. Travellerscheck
Zusammenfassung
Die Reiseschecks sind scheckähnliche Anweisungen, die von vornherein gedeckt sind, da sie nur gegen Zahlung des aufgedruckten Betrages ausgegeben werden (bei Fremdwährungsreiseschecks erfolgt die Umrechnung zum amtlichen Devisenbriefkurs).
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
13. Kreditkarten
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
14. Bedeutung des Wechsels
Zusammenfassung
Obwohl Scheck und Wechsel beides geborene Orderpapiere sind, gibt es wesentliche Unterscheidungsmerkmale:
  • Ein Wechsel kann auf jede geschäftsfähige Person gezogen werden. Der Scheck dagegen ist immer auf ein Kreditinstitut gezogen.
  • Auf dem Wechsel erklärt der Schuldner schriftlich die Bereitschaft zur Einlösung des Wechsels durch das Akzept. Diese Regelung sieht der Scheck nicht vor.
  • Für einen Wechsel wird üblicherweise eine bestimmte Fälligkeit festgelegt; der Scheck ist bei Sicht fällig.
  • Der Wechsel enthält einen Zahlungsempfänger. Beim Scheck ist — mit Ausnahme des Orderschecks — kein Empfänger zu ersehen.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
15. Bestandteile des Wechsels
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Bestandteile lauten:
  • das Wort „Wechsel” im Text der Urkunde
  • die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
  • Bezogener
  • Verfallzeit
  • Zahlungsort
  • der Name des Wechselnehmers (Remittent)
  • Ausstellungsort und Ausstellungstag
  • Unterschrift des Ausstellers.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
16. Rechtsnatur des Wechsels
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
17. Tratte und Akzept
Zusammenfassung
Der gezogene Wechsel (Tratte) ist eine Urkunde, durch die der Aussteller den Bezogenen anweist, an ihn oder eine andere Person bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
18. Solawechsel
Zusammenfassung
Es handelt sich hierbei um einen eigenen Wechsel, der auch Solawechsel genannt wird. Im Gegensatz zum gezogenen Wechsel enthält der Solawechsel lediglich das Versprechen des Ausstellers, an einen genannten Wechselnehmer zu zahlen. Es fehlt der gesetzliche Bestandteil der Angabe des Bezogenen. Damit entfällt in der Urkunde die Anweisung an den Bezogenen, und es verbleibt lediglich ein unbedingtes Zahlungsversprechen des Ausstellers.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
19. Indossamente
Zusammenfassung
Durch die Übergabe des indossierten Wechsels gehen alle Rechte vom Indossanten auf den neuen Wechselnehmer (Indossatar) über. Der neue Gläubiger erwirbt bei dieser Transportfunktion (Übertragungsfunktion) mit dem Eigentum am Papier die Forderungsrechte aus dem Papier, und zwar abstrakt, d. h. losgelöst vom vorherigen Recht des Vormannes.
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
20. Versteuerung des Wechsels
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
21. Nichteinlösung des Wechsels
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
22. Prüfungssätze
Gerhard Lippe, Gert-Jürgen Rehder, Harald Fischer
Backmatter
Metadaten
Titel
Der Zahlungsverkehr, der Scheck und der Wechsel in der Abschlußprüfung des Bankkaufmanns
verfasst von
Gerhard Lippe
Gert-Jürgen Rehder
Harald Fischer
Copyright-Jahr
1984
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-663-13579-1
Print ISBN
978-3-409-49072-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13579-1