1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
verfasst von : Josef Medding
Erschienen in: Datenschutz in der Rentenversicherung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Vorschrift des § 80 SGB X über die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten im Auftrag trägt dem Umstand Rechnung, daß die Behörden und sonstigen Stellen des § 35 SGB I nicht immer in der Lage sind, sämtliche Datenverarbeitungstätigkeiten selbst auszuführen. Darüber hinaus kann es aus Kostengründen angebracht sein, bestimmte Verarbeitungsvorgänge ganz oder teilweise nicht selbst durchzuführen.