1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechnungswesen in Kreditinstituten
verfasst von : Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
Erschienen in: Das Wissen für Bankkaufleute
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Kreditinstitute sind Vollkaufleute nach § 1 II HGB und demnach zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet. Einzelheiten sind in den §§ 238 ff. HGB niedergelegt (vgl. Abschnitt 0.4.04). Nach den Änderungen durch das Bilanzrichtliniengesetz enthält das HGB auch die wesentlichen Vorschriften über die Rechnungslegung in speziellen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft, der GmbH oder der Genossenschaft, während die entsprechenden Spezialgesetze nur noch Detailregelungen und die weiterführenden Vorschriften beinhalten.