1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
verfasst von : Oberamtsrat Wolfgang Teß
Erschienen in: Bewertungsgesetz
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist eine der in § 18 BewG festgelegten vier Vermögensarten. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 33 Abs. 1 BewG). Er umfaßt den Wirtschaftsteil und den Wohnteil.