1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die rechtlichen Grundlagen des Akkreditiv-Verhältnisses
verfasst von : Prof. Dr. Johannes Zahn, Franz Dahlmann
Erschienen in: Banktechnik des Außenhandels
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Es ist klar, daß die den Zahlungsverkehr abwickelnden Banken weder bereit noch in der Lage sind, sich bei der Bearbeitung des Zahlungsverkehrs um das zugrundeliegende Warengeschäft zu kümmern. Es ist für die Banken unmöglich, Preise, Warenqualität, Warenmenge oder dergleichen nachzuprüfen. Die Praxis hat daher im Akkreditivverkehr Formen entwickelt, welche die bankmäßige Bearbeitung vom Warenvorgang ablösen. Bei den Akkreditiven handelt es sich um sogenannte abstrakte Schuldversprechen einer Bank, welche nur aus ihrem Wortlaut, nicht aber aus dem zugrundeliegenden Warenvertrag, interpretiert werden dürfen. Genauso wie eine wechselrechtliche Verpflichtung vom Warenvorgang losgelöst ist und eine selbständige Zahlungspflicht des Akzeptanten usw. begründet, auch wenn das Warengeschäft sich programmwidrig entwickelt, soll die Akkreditivstellung eine abstrakte Zahlungsverpflichtung der akkreditivstellenden Banken begründen, die von dem eigentlichen Warengeschäft losgelöst ist und ausschließlich von den im Akkreditiv selbst genannten Voraussetzungen abhängt. Daraus ergibt sich die dem Wechselrecht analoge Regel, daß der bankmäßige Bearbeiter von Akkreditiven sich nur nach dem Inhalt des Akkreditivs selbst zu richten hat, nicht aber eigenmächtig aus Gesichtspunkten, welche im Warenvorgang liegen, an dem Akkreditiv etwas ändern oder von ihm abweichen darf, mögen die hierfür sprechenden Gesichtspunkte an sich auch noch so berechtigt und vernünftig sein. Versuchen, diesen Grundsatz der Akkreditivstrenge aufzuweichen, ist entgegenzutreten.