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1986 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Bürgschaft bei Schuldneraustausch und bei Ablösung der Hypothek

verfasst von : Dr. Wilhelm Weimar

Erschienen in: 25 Fälle zur Kreditbesicherung

Verlag: Gabler Verlag

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Der Student der Betriebswirtschaft Thomas Kleidermann hatte in jungen Jahren geheiratet. Da seine Frau nicht sehr vermögend war, hatte er zur Anschaffung der Aussteuer bei der Kreissparkasse in X-Stadt einen Personalkredit aufgenommen. Die Kreissparkasse sah sich dazu in der Lage, weil eine vermögende Tante, Emma Scholz, sich gegenüber der Kreissparkasse für den Kredit schriftlich verbürgt hatte. Da Kleidermann nach Ablegung einer Prüfung sich erfolgreich um die Übernahme in das Beamtenverhältnis beworben hatte, mußte er in seiner Bewerbung erklären, daß er schuldenfrei sei. Zu dieser Erklärung sah er sich infolge des übernommenen Kredites, der allerdings erst ein halbes Jahr nach der Beamtenernennung zur Rückzahlung fällig wurde, nicht in der Lage. Er teilte daher seine Sorge seinem Onkel Otto Meier mit. Dieser kam mit seinem Neffen überein, sich zur Rückzahlung des Kredites gegenüber der Kreissparkasse zu verpflichten.Fragen: 1.Wie kann Otto Meier die Darlehnsscbuld rechtswirksam gegenüber der Kreissparkasse übernehmen?2.Hätte der Neffe an seinen Onkel einen Anspruch auf Freistellung von der Darlehnsscbuld, falls die Kreissparkasse die Übernahme der Darlehnsscbuld durch Meier nicht billigt?3.Bleibt Frau Emma Scholz als Bürgin verhaftet, wenn an die Stelle des Kleidermann nunmehr Meier als Schuldner für die Rückzahlung des Kredites tritt?4.Wie stellt sich die Rechtslage dar, wenn Meier für seinen Neffen die Darlehnsscbuld bei Fälligkeit ohne dessen Wissen zurückzahlt? Könnte Meier von seinem Neffen die Erstattung des gezahlten Betrages fordern?5.Es wird unterstellt, daß die Kreissparkasse die Gewährung des Kredites davon abhängig gemacht hat, daß ihr Meier zur Absicherung an seinem Hausgrundstück eine erstrangige Hypothek bestellte. Was wird aus der Hypothek der Kreissparkasse, wenn ein nachrangiger Hypothekar die Darlehnssumme an die Kreissparkasse zurückzahlt?

Metadaten
Titel
Die Bürgschaft bei Schuldneraustausch und bei Ablösung der Hypothek
verfasst von
Dr. Wilhelm Weimar
Copyright-Jahr
1986
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_23