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1996 | OriginalPaper | Buchkapitel

Urheber- und Leistungsschutzrechte

verfasst von : Gerhard Pfennig

Erschienen in: Museumspraxis und Urheberrecht

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes genießen „die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Im Mittelpunkt des gesetzlichen Schutzes stehen also die Urheberinnen und Urheber als Werkschöpfer in unlösbarer Verbindung zu ihren Werken. Das Urheberrecht als Ganzes ist deshalb nicht von der Persönlichkeit der Schöpfer lösbar und übertragbar; nur einzelne und im Gesetz definierte, wirtschaftliche „Nutzungsrechte“ können Gegenstand des geschäftlichen Verkehrs mit der „Ware“ Urheberrecht sein.

Metadaten
Titel
Urheber- und Leistungsschutzrechte
verfasst von
Gerhard Pfennig
Copyright-Jahr
1996
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-14359-8_3