1996 | OriginalPaper | Buchkapitel
Urheber- und Leistungsschutzrechte
verfasst von : Gerhard Pfennig
Erschienen in: Museumspraxis und Urheberrecht
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes genießen „die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Im Mittelpunkt des gesetzlichen Schutzes stehen also die Urheberinnen und Urheber als Werkschöpfer in unlösbarer Verbindung zu ihren Werken. Das Urheberrecht als Ganzes ist deshalb nicht von der Persönlichkeit der Schöpfer lösbar und übertragbar; nur einzelne und im Gesetz definierte, wirtschaftliche „Nutzungsrechte“ können Gegenstand des geschäftlichen Verkehrs mit der „Ware“ Urheberrecht sein.