1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Culpa in Contrahendo — cic — (Haftung für Verschulden bei Vertragsanbahnung)
verfasst von : Prof. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der alternde Bankier Ebs in Frankfurt hat Gefallen an der Dame Rosemarie gefunden und beschließt, sie als Lebensgefährtin zu sich zu nehmen. Rosemarie erklärt, daß sie nur einwilligen werde, wenn Ebs ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen mit einem Pauschalbetrag von 500.000 DM abgelte. Ebs zögert nicht lange und sagt zu. Er bietet in der “Welt” eine seiner Villen zum Verkauf für 700.000 DM an. Nach telefonischen Vorgesprächen verabredet er sich mit dem Interessenten Möller aus Hamburg für das Wochenende zur Besichtigung und Vertragsverhandlung. Am Donnerstagabend lernt Rosemarie den jungen Studenten Hurtig, der als weiteren Beruf “Fabrikantensohnȝ aufweisen kann, kennen und beschließt, bei ihm zu bleiben, um ihn über die unangenehmen Seiten des Studiums hinwegzutrösten. Ebs ist erbost. Als Möller am Samstag zur Besichtigung erscheint, knallt er ihm die Tür vor der Nase zu und erklärt, er verkaufe nicht mehr.