2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sozialrecht und Sozialleistungsträger
verfasst von : Arnold Erlenkämper
Erschienen in: Arzt und Sozialrecht
Verlag: Steinkopff
Enthalten in: Professional Book Archive
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Aufgabe des Sozialrechts ist es, die grundlegenden Wertvorstellungen des Grundgesetzes über die Würde des Menschen (Art 1 Abs 1 GG) und über den sozialen Rechtsstaat (Art 20 Abs 1 und Art 28 Abs 1 GG) im sozialen Bereich in die Rechtswirklichkeit umzusetzen. Sozialrecht ist daher längst nicht mehr nur das Recht zur Abwendung sozialer Bedürftigkeit oder Not. Es soll positiv zur Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen und die hierfür notwendigen Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen bereitstellen, § 1 Abs 1 SGB I. Es soll insbesondere dazu beitragen, § 1 Abs 1 Satz 2 SGB I: ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, insbesondere auch für junge Menschen,die Familie zu schützen und zu fordern,den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen,besondere Belastungen des Lebens abzuwenden und auszugleichen, insbesondere auch durch Hilfe zur Selbsthilfe.