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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

18. Finanzwissenschaft – eine Einführung

verfasst von : Prof. Dr. Thomas Lenk, Prof. Dr. Werner Sesselmeier

Erschienen in: Volkswirtschaftslehre

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Lernziele

In diesem Kapitel soll vermittelt werden
  • was unter Finanzwissenschaft zu verstehen ist und welche historischen Wurzeln zugrunde liegen;
  • in welche Verwaltungsebenen die Bundesrepublik Deutschland untergliedert werden kann;
  • wie Einnahmen und Ausgaben des Staates mittels unterschiedlicher Quoten dargestellt werden;
  • welche Erklärungen hinsichtlich des Entwicklungsausmaßes der Staatstätigkeit historisch vorgelegt wurden.

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Fußnoten
1
Vgl. Abschn. 20.​2.​1.
 
2
Grundeigentümer und Kapitalisten.
 
3
Das heißt entsprechend ihrer Produktionskosten.
 
4
Maßgeblich beeinflusst von Mazzola und Wicksell.
 
5
Ein solches Abweichen kann infolge zunehmender Skalenerträge notwendig werden oder aus politischen Gegebenheiten erfolgen.
 
6
Auf Art. 33 Abs. 4 GG beruhende Fähigkeit einer Gemeinde, Beamte zu beschäftigen.
 
7
Beispielsweise Handwerks‐ oder Ärztekammern sowie die Industrie‐ und Handelskammern.
 
8
Ausgenommen hiervon sind nur die Beamten.
 
9
Beispiele hierfür wären die Beiträge zur gesetzlichen Kranken‑, Pflege‑, Arbeitslosen‑, Renten‐ und Unfallversicherung, Zwangsumlagen an Kammern oder die Kirchensteuer.
 
10
Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF (1976): Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, S. 849–863.
 
11
Zwar könnte mit einer Quote, welche die staatliche Leistungserstellung darstellt, eine höhere Aussagefähigkeit erreicht werden, doch beinhaltet diese den Staatsverbrauch, welcher die unentgeltliche Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch den Staat einschließt. Da dies ohne Festsetzung von Marktpreisen geschieht, ist eine monetäre Bewertung schwierig bis unmöglich.
 
12
Als Beispiel sei an dieser Stelle die Entwicklung der staatlich gewährten Sozialleistungen genannt. Hatte der Staat im 19. Jahrhundert ausschließlich die Funktion eines Nachtwächterstaates (d. h. Sicherstellung äußerer und innerer Sicherheit sowie der persönlichen Freiheit und des Eigentums), änderte sich dies unter anderem mit der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung. Diese führte einen Wandel hin zum Sozialstaat herbei, welcher bis in die Gegenwart Bestand hat und sich auch in der erhöhten Staatsquote im Vergleich zum Nachtwächterstaat ausdrückt.
 
13
So können die Ausgaben für Bundeswehrkrankenhäuser sowohl dem Verteidigungsetat zugerechnet werden als auch als Gesundheitsausgaben dem Bereich Soziales zugeordnet sein.
 
14
In einem solchen Fall nimmt die nominale Staatsquote überproportional zu. Dies hat Verzerrungen bei der Beurteilung des tatsächlichen Ausmaßes staatlicher Tätigkeit zur Folge.
 
15
Der Problematik der Bewertung des Personals hinsichtlich einer Leistungs‑/Qualitätssteigerung wird mit einer pauschalen Annahme von einem Produktivitätswachstum von jährlich 0,5 % (Vorgabe des Statistischen Bundesamtes) begegnet. International wird von Veränderungen von Null ausgegangen.
 
16
Sofern im Zähler deflationierte und hinsichtlich der Produktivitätssteigerung berichtigte Staatsausgaben für Güter und Dienstleistungen stehen, im Nenner preisbereinigte Werte des BIP (vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMBF 1988).
 
17
1835–1917; deutscher Ökonom und Finanzwissenschaftler.
 
18
Mit einer Betonung der Rechts‐ und Machtzwecke.
 
19
1884–1977; deutsch‐amerikanischer Jurist und Politikwissenschaftler.
 
20
1884–1945.
 
21
Unabhängige Variablen in Timms Erklärungsansatz.
 
22
1767–1832; französischer Ökonom.
 
Metadaten
Titel
Finanzwissenschaft – eine Einführung
verfasst von
Prof. Dr. Thomas Lenk
Prof. Dr. Werner Sesselmeier
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-16523-9_18