2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Von judenbegräbnisgeld bis judenvermögensabgabe
verfasst von : Reiner Sahm
Erschienen in: Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Ein Judenbegräbnisgeld war als städtische Gebühr für die Erlaubnis des Rates festgelegt, den Verstorbenen zu begraben oder einen eigenen Friedhof zu unterhalten. Für eine solche Erlaubnis mussten die Juden in Quedlinburg um 1480 eine Gebühr von einem Gulden entrichten. In Baden-Durach wurde 1672 bestimmt, dass, ohne Rücksicht auf das Geschlecht von schirmverwandten Juden für einen jungen drei, für einen alten sechs Gulden, bei Fremden aber das Doppelte zu bezahlen sei.