2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Haftung
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 333 Keywords Arbeitsrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Haftung des Arbeitgebers: beschränkte Haftung für Personenschäden beim Arbeitnehmer (§ 104 SGB VII): Für Personenschäden (alle Schäden aus Tötung und Verletzung) bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, seinen Angehörigen und Hinterbliebenen nur bei Vorsatz und Unfällen im allg. Verkehr (zu dem wird Werkverkehr nicht gerechnet); die Regelung betrifft Personenschäden einschließlich des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld nach § 253 BGB).