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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zwischen Berufsverband und Gewerkschaft

Der Marburger Bund als Ärzteverband

verfasst von : Samuel Greef

Erschienen in: Ärzteverbände und ihre Mitglieder

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In der komplexen, heterogenen und ausdifferenzierten Verbandslandschaft der Ärzteorganisationen nimmt „Der Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands“ eine Sonderrolle ein. Er ist der einzige Ärzteverband der tarifpolitisch aktiv ist und damit den Status einer Gewerkschaft innehat. Seine tarifpolitische Zuständigkeit musste der Marburger Bund 2006 zunächst in Arbeitskämpfen gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen. Mit der Transformation des aus berufsverbandlicher Tradition entstandenen Berufsverbandes zur Berufsgewerkschaft unterlagen sowohl die mitgliedschafts- als auch die einflussbezogenen Verbandsfunktionen deutlichen Veränderungen. An der Transformation zeigt sich daher beispielhaft, dass ein Verband seine Arbeit beständig zwischen der einflusslogischen und der mitgliedschaftslogischen Perspektive austarieren muss.

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Fußnoten
1
Eine direkte Vorläuferorganisation mit strukturellen oder personellen Anknüpfungspunkten aus der Weimarer Zeit gab es nicht. Bis 1930 existierten mit dem „Deutschen akademischen Assistentenverband“ und dem „Reichsverband der angestellten Ärzte“ jedoch zwei Verbände, die Interessen von jungen Ärzten vertaten (vgl. Stobrawa 1979, S. 27).
 
2
Dazu wurden Vertreter in den Beratungsausschuss der 1947 gegründeten „Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern“ aufgenommen.
 
3
Mit der Gründung der „Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di) im Jahr 2001 gingen sowohl die ÖTV als auch die DAG in der neuen Gewerkschaft auf. ver.di übernahm damit gleichzeitig den Freundschaftsvertrag zwischen MB und DAG und somit die tarifpolitische Vertretung für die Ärzte.
 
4
Ausgehend von Einzelinitiativen der Assistenzärzte an den Unikliniken riefen sie unter anderem ein bundesweites Netzwerk ins Leben, das wiederholt erfolgreich Großdemonstrationen und Warnstreiks gegen die Tarifverhandlungen von ver.di und für bessere Arbeitsbedingungen organisierte. Außerdem etablierten sie Assistenzsprecherräte, an deren Treffen auch der Vorstand des Marburger Bundes teilnahm (vgl. Greef 2012, S. 256 ff., 262).
 
5
Nicht nur die Beitragshöhe, auch die Zahl der Beitragsgruppen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Landesverbänden. Einige kennen etwa sechs Beitragsgruppen andere dagegen vierzehn (vgl. Marburger Bund LV Thüringen 2014, S. 18; Marburger Bund LV Mecklenburg-Vorpommern 2013, S. 13).
 
6
Etwa 30 % der Gesamtmitgliedschaft entfallen auf den Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz. Es folgen Bayern und Baden-Württemberg mit einem Anteil von jeweils etwa 16 %.
 
7
Nach einer Satzungsergänzung auf der 129. Hauptversammlung am 21. und 22. Mai 2016 in Hamburg, müssen dem Vorstand mindestens drei Frauen und drei Männer angehören (vgl. Marburger Bund 2016c). Informell wird bei der Besetzung des Vorstandes darüber hinaus auf die Verteilung zwischen den Landesverbänden geachtet (vgl. Greef 2012, S. 208 f.).
 
8
Zusätzlich verfügen auch die Landesverbände über Geschäftsstellen und hauptamtliches Personal (so haben etwa die Landesverbände Baden-Württemberg oder Hessen etwa 11 bis 13 hauptamtliche Mitarbeiter) (vgl. Greef 2012, S. 214 f.).
 
9
Im Jahr 2016 bestanden 14 Arbeitskreise, Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Bundesebene (vgl. Marburger Bund o. J. b).
 
10
Die Differenz von etwa 17 Prozentpunkten zwischen dem Brutto- und Nettoorganisationsgrad erklärt sich zum einen durch die große Zahl an Studierenden im Verband. Diese sind gleichzeitig ein Zeichen für die erfolgreiche Mitgliederrekrutierung des Marburger Bundes, die insbesondere auf angehende Ärztinnen und Ärzte an den Universitäten abzielt. Zum anderen senken nicht approbierte Ärzte im praktischen Jahr sowie die Rentner und Pensionäre in der Mitgliedschaft den Nettoorganisationsgrad ebenfalls (vgl. Greef 2012, S. 225).
 
11
27.986 Mitglieder wurden angeschrieben, von denen 3895 antworteten (Brutto-Rücklaufquote von 15 %) (vgl. IQME 2015, S. 2).
 
12
Aus diesem Grund besteht keine direkte Mitgliederkonkurrenz zwischen dem Marburger Bund und dem „Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands“. Der VLK richtet sich mit seinem Leistungsangebot vor allem an Chefärzte und Ärztliche Direktoren in arbeitgeberähnlicher Position.
 
13
Mit der zunehmenden Ökonomisierung des Krankenhaussektors (etwa durch Privatisierungen und eine Gesetzgebung, die Wettbewerb und Kostendruck erhöht [insbesondere Gesundheitsstrukturgesetz 1993 und Fallpauschalengesetz 2002]) verschiebt sich die Machtkonstellation im Krankenhaus. Entscheidungskompetenz geht von den Ärzten beziehungsweise dem Ärztlichen Direktor verstärkt auf Betriebswirtschaftler und Geschäftsführer über (vgl. Greef 2012, S. 76 ff., 160).
 
14
Dieser Umstand mag mit dazu beigetragen haben, dass in der langen Streikphase zur Durchsetzung des Gewerkschaftsstatus 2005/2006 die streikenden Ärzte auf materielle Kompensation verzichteten. Hinzu kam die Nutzung ungewöhnlicher Arbeitskampfformen, wie Streik in der Freizeit oder zum Abbau von Überstunden (vgl. Greef 2012, S. 240 f.).
 
15
Aufgrund ihrer Ausrichtung auf die niedergelassenen Kassenärzte sind die „Kassenärztlichen“ und „Kassenzahnärztlichen Vereinigungen“ für die Interessenvertretung des Marburger Bundes dagegen nur bedingt, etwa als Vetospieler in der Gesundheitspolitik, von Bedeutung (vgl. Greef 2012, S. 122 f.).
 
16
Die Tarifpluralität ermöglicht es dem Marburger Bund, dass ein eigenständiger Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus neben dem ver.di-Tarifvertrag für Pflegekräfte und administratives Personal gelten darf. Zuvor galt der Grundsatz der Tarifeinheit: ein Betrieb – ein Tarifvertrag.
 
17
Die gewerkschaftlichen Konkurrenzorganisationen „medsonet.“ (Christlicher Gewerkschaftsbund) und die im „dbb beamtenbund und tarifunion“ organisierten Gesundheitsgewerkschaften sind tarifpolitisch nicht relevant und werden daher im Folgenden nicht behandelt (vgl. Greef 2012, S. 125 ff.).
 
18
Das Institut wurde 2004 gegründet. Formal unabhängig vom Marburger Bund bot das Institut jedoch ausschließlich Angebote für dessen Mitglieder sowie Gremienmitglieder an, die mit MB-Vertretern zusammenarbeiten (vgl. Greef 2012, S. 234).
 
19
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) planen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages die flächendeckende Versorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen. Dazu legen sie anhand facharztgruppenspezifischer Schlüssel (Verhältnis von Bevölkerung und Ärzten) die Niederlassungsmöglichkeiten fest. Ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung ist somit keine Niederlassung über die KVen möglich. Niedergelassene Ärzte ohne KV-Zulassung können nur Privatpatienten behandeln.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Zwischen Berufsverband und Gewerkschaft
verfasst von
Samuel Greef
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19249-5_10