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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Zwischen öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung und ärztlicher Interessenvertretung

Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern

verfasst von : Philip Schillen, Corbin Kaiser

Erschienen in: Ärzteverbände und ihre Mitglieder

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern nehmen im Organisationsfeld der ärztlichen Interessenvertretung eine gesonderte Stellung ein, da sie beide Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. Dies ist insoweit relevant, als dass sich aufgrund ihres Status sowohl ihre Aufgaben als auch die Beziehung zu ihren Mitgliedern von klassischen Verbänden unterscheiden und sie in einem stetigen Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung und der Interessenvertretung ihrer Mitglieder agieren. Ziel des Portraits der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Ärztekammern ist es dementsprechend, diese besondere Struktur darzustellen und daraus resultierende Folgen sowohl hinsichtlich des Verhältnisses der Körperschaften gegenüber den Mitgliedern, als auch in Bezug auf deren Beziehungen gegenüber externen Institutionen zu analysieren.

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Fußnoten
1
Nordrhein-Westfalen gründete zwei Ärztekammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe.
 
2
Darin inbegriffen sind sowohl niedergelassene, wie auch angestellte und beamtete Ärzte, allesamt unabhängig ihrer Nationalität.
 
3
Letzterer Konflikt sorgte auf dem Ärztetag 2016 zu einem Versuch, den Präsidenten Montgomery des Amtes zu entheben. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch; der Antrag wurde mit 148 zu 85 Stimmen nicht zugelassen (Ärztetag 2016: Drucksache 0–01).
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Zwischen öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung und ärztlicher Interessenvertretung
verfasst von
Philip Schillen
Corbin Kaiser
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19249-5_7