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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Sicherung gegen Forderungsausfälle

verfasst von : Rudolf H. Müller

Erschienen in: Erfolgreiches Forderungsmanagement

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Lieferantenkredite stellen in jedem einzelnen Fall, aber auch in Summe, für die Lieferanten ein Risiko dar, es besteht das Risiko, die kreditierten Beträge nicht zurückzuerhalten. Ausfallrisiken, die der Lieferant – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst tragen kann oder tragen will, bedürfen der Absicherung, damit die Existenz des Unternehmens gewährleistet bleibt. Den Lieferanten steht dazu eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. In Deutschland sollte jeder Lieferant mindestens, auch bei Exporten, darauf achten, dass er die verschiedenen Varianten des Eigentumsvorbehalts mit seinen Kunden wirksam vereinbart. Die in Deutschland sehr häufig genutzte Form der Absicherung mittels Warenkreditversicherung besitzt aus Sicht des Lieferanten systematische Grenzen: Genau dann, wenn ein hoher Absicherungsbedarf besteht, übernimmt der Versicherer häufig nicht das Risiko. Eine echte Alternative dazu stellt die Excess‐of‐Loss Versicherung dar, der eine völlig andere „Philosophie“ zugrunde liegt. Mittlerweile sind aber auch „Hybridmodelle“ dieser Alternativen verfügbar.
Besonderer Absicherungsbedarf besteht bei Exportgeschäften. Unternehmen scheuen – oft aus Unkenntnis – das Risiko im Export. Durch qualifizierte anwaltliche Unterstützung ist es aber auch im Export möglich, Risiken erfolgreich abzusichern. Dazu bedarf es allerdings einer Kanzlei, die in ein leistungsfähiges Anwaltsnetzwerk eingebunden ist und ihre Mandanten auch im Ausland kompetent vertreten kann.
Für das Forderungsmanagement entstehen neue Anforderungen zur Risikoabsicherung, resultierend aus dem Geldwäschebekämpfungsgesetz und dem drohenden „Bargeldverbot“ im In‑ und Ausland.

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Fußnoten
1
Der Autor kann für die Aussagen in diesem Absatz keine umfassende Gewähr geben, da die Versicherer jederzeit frei sind, das Versicherungsangebot/den Versicherungsschutz grundsätzlich oder auch im einzelnen Vertragsfall auszuweiten oder einzuschränken. Es ist nicht möglich, ständig einen vollständigen Überblick zu behalten.
 
2
Forderungsausfälle bis zu 1 Mio. € sind damit abgesichert. Bei einer unterstellten Ausfallquote von 3 % der Forderungen entspräche das einem Forderungsbestand von etwa 30 Mio. €. Eine durchschnittliche Forderungslaufzeit von 36 Tagen unterstellt, würde das wiederum einem Umsatz von ungefähr 300 Mio. € entsprechen.
 
3
Die Schilderungen in diesem Abschnitt basieren auf Informationen der TCRe (Trade Credit Re) in Köln, einer Tochtergesellschaft der belgischen TRADE CREDIT Re Insurance Company sa/nv. TCRe bietet nach den Erfahrungen des Autors das konsequenteste und flexibelste Angebot einer XL‐Versicherung in Deutschland und lebt einen spürbar kundenorientierten Serviceansatz. Nach Kenntnis des Autors bieten in Deutschland ebenfalls die AIG, die Coface Deutschland und Euler‐Hermes eigene Excess‐of‐Loss‐Policen an. Mittlerweile gehört Trade Credit zu Credendo. Credendo ist eine europäische Kreditversicherungsgruppe, die in allen Bereichen der Warenkreditversicherung und der Versicherung von politischen Risiken tätig ist.
 
4
Der Begriff Risiko wird hier nicht als Synonym für die Ausfallwahrscheinlichkeit verwendet, sondern steht für die Höhe des möglichen Schadens, der sich aus der Höhe der vergebenen Kreditlimite ergibt.
 
5
Falls im Unternehmen eine Kreditrichtlinie und ein entsprechendes Handbuch existieren, ist dies schnell und einfach zu leisten. Falls nicht, sind die gegenwärtig praktizierten Verfahrensweisen zusammenzustellen.
 
6
Das Produkt von Marsh und Zurich ist wohl tendenziell eher eine „verkappte“ WKV‐Police: Es scheint einen recht hohen Selbstprüfungsbereich zu geben. Die Top‐Risiken müssen scheinbar allerdings vom Versicherer geprüft werden. Da die Top‐Risiken das Kernrisiko darstellen, besteht die Gefahr, dass diese nicht voll oder gar nicht gezeichnet beziehungsweise in der Laufzeit reduziert werden.
 
7
Eine überschaubare Höhe ist ein Betrag, den ein gut verdienender Geschäftsführer oder ein Firmeninhaber aufbringen kann, ohne seine private Existenz ernsthaft zu gefährden. Je nach Größe des betreffenden Unternehmens sind das nach Erfahrung des Autors Beträge bis zu 20.000 €.
 
8
Hier wird bewusst von zusätzlichen Sicherheiten gesprochen, weil im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die Forderungen gegen ausländische Kunden natürlich auch in einer Warenkredit‑ oder einer Excess‐of‐Loss Versicherung abgesichert werden können.
 
9
Die Ausführungen zu den Sicherheiten im Export basieren weitgehend auf einer unveröffentlichten Zusammenstellung von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Voller.
 
10
Zu diesen rechtswidrigen Taten in Absatz 1 gehören: viele banden‑ und gewerbsmäßigen Vergehen, alle Verbrechen und Drogendelikte, aber auch Steuerhinterziehung, Produktpiraterie oder Insider‐Handel.
 
11
PEP sind nach dem Verständnis des GwG natürliche Personen, die ein wichtiges Amt ausüben und nicht im Inland ansässig sind (wohnen). Zum Glück fällt unter diese Regelung nicht jeder Provinzpolitiker, so wichtig er sich auch halten mag. Es betrifft lediglich Inhaber von hohen Ämtern (in der Regel auf Ebene des jeweiligen Staates) und deren nahe Angehörige sowie Personen, die bekanntermaßen den PEP nahestehen. Die Vorschriften gelten noch ein Jahr, nachdem die betreffende Person die Funktion nicht mehr innehat.
 
12
Der Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM) hat bereits vor geraumer Zeit geraten: „(Identitäts‑)Betrug: Überprüfen Sie die Identität jedes neuen Kunden, um sicher zu wissen, mit wem Sie es (wirklich) zu tun haben. Das derzeitige wirtschaftliche Klima hat das Betrugsrisiko vergrößert. Negative Folgen sind nicht nur der Verlust von Zeit, Waren oder Geld. Auch dem Firmenruf droht Schaden, womöglich wird sogar der Wert der Marke in Mitleidenschaft gezogen.“ (Verein für Credit Management e. V. o. A., Regel 49).
 
13
In Baden Württemberg sind die Regierungspräsidien für „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ zuständig.
 
14
Die Ausführungen in diesem Buch sind keine juristische Beratung und ersetzen diese vor allem nicht!
 
Literatur
6.
Zurück zum Zitat Brixius, Robert. 2008. Traditionelle Kreditversicherung versus Excess-of-Loss-Deckung. Risiko Manager 10/2008:40–42. Sonderheft Credit Management. Brixius, Robert. 2008. Traditionelle Kreditversicherung versus Excess-of-Loss-Deckung. Risiko Manager 10/2008:40–42. Sonderheft Credit Management.
7.
Zurück zum Zitat Bülow, Peter. 1999. Recht der Kreditsicherheiten. Sachen und Rechte, Personen. Ein Lehrbuch. Heidelberg: C.F Müller. Bülow, Peter. 1999. Recht der Kreditsicherheiten. Sachen und Rechte, Personen. Ein Lehrbuch. Heidelberg: C.F Müller.
11.
Zurück zum Zitat Müller, R. 2016. Forderungsmanagement für KMU nach dem Minimalprinzip, 54. Weil im Schönbuch: HDS. Müller, R. 2016. Forderungsmanagement für KMU nach dem Minimalprinzip, 54. Weil im Schönbuch: HDS.
17.
Zurück zum Zitat Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM). O.A. Die CreditTipps – 50 Regeln für mehr Liquidität im Unternehmen. Goch: B.o.s.s. Druck und Medien. Verein für Credit Management e. V. (heute BvCM). O.A. Die CreditTipps – 50 Regeln für mehr Liquidität im Unternehmen. Goch: B.o.s.s. Druck und Medien.
18.
Zurück zum Zitat Voller, Thomas. 2013. Sicherheiten im Export. Unveröffentlichtes Manuskript: Frankfurt a. M. Voller, Thomas. 2013. Sicherheiten im Export. Unveröffentlichtes Manuskript: Frankfurt a. M.
Metadaten
Titel
Sicherung gegen Forderungsausfälle
verfasst von
Rudolf H. Müller
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17849-9_5