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13.03.2018 | IT-Management | Schwerpunkt | Online-Artikel

So viel verdienen freiberufliche IT-Spezialisten

verfasst von: Sven Eisenkrämer

4 Min. Lesedauer

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Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, die Zukunftsaussichten rosig: Den Freiberuflern in der IT-Branche geht es blendend. Für Unternehmen sind die Freelancer oft Retter in der Not. 

Alles spricht vom Fachkräftemangel in der IT. Die schwierige Situation, Spezialisten zu finden, wirkt sich auch auf das Berufsbild der Solo-Selbstständigen in der Informationstechnik aus. Denn den schätzungsweise rund 100.000 IT-Freelancern geht es insgesamt hervorragend. Das ist ein Fazit aus der jüngsten Studie über Einkommenssituation und Altersvorsorge von Solo-Selbstständigen IT-Spezialisten, die das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) im Auftrag der Allianz für Selbstständige Wissensarbeit (ADESW) durchgeführt hat. 

Empfehlung der Redaktion

2018 | Buch

Beschaffung von IT-Leistungen

Vertragsgestaltung für Anwender

Dieses Buch beschreibt die häufigsten Fallstricke bei der Beschaffung von IT-Anwendungssystemen. Anhand zahlreicher Beispiele stellt es dar, wie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung und die Auswahl eines geeigneten Anbieters bereits im Vorfeld der Verhandlungen hohe Folgekosten vermieden werden können. Tipps für vertragliche Formulierungen ergänzen die Ausführungen.


87 Prozent von mehr als 1.500 Befragten beurteilen ihre wirtschaftliche Lage mit "sehr gut" (47 Prozent) oder "gut" (40). Elf Prozent sehen ihre Lage mittelmäßig und weniger als 2,5 Prozent "eher schlecht" oder "schlecht". 

Knapp 800 Euro Tagessatz im Durchschnitt

Die Tagessätze von Freelancern in der IT betragen im Durchschnitt 779 Euro. Dementsprechend verdient der Großteil der Beauftragten zwischen mindestens 600 und 999 Euro Brutto pro Arbeitstag. Die 1.000-Euro-Grenze erreichen oder überschreiten insgesamt noch 20 Prozent der Studienteilnehmer. Drei Prozent aller Befragten nehmen 1.300 Euro oder mehr pro Tag ein. Fast die Hälfte der Freelancer arbeitet zwischen 200 und 249 Tage im Jahr (49 Prozent). Nichtmal jeder Zehnte arbeitet mehr. 

Fast 4.700 Euro netto pro Monat

Die monatlichen Nettoeinkommen der solo-selbstständigen IT-Experten liegen im Durchschnitt bei 4.695 Euro, wie aus der Allensbach-Studie hervorgeht. Ganze 56 Prozent der Freelancer verdienen mindestens 4.000 Euro netto. Der Anteil der Spitzenverdiener (8000 Euro und mehr netto) liegt bei elf Prozent aller Interviewten. 

Schlussfolgernd zahlen Unternehmen den Freelancern entsprechend hohe Honorare für ihre Arbeit. Warum, erklären die Autoren des Buchkapitels "Arbeitswelten 2025" aus dem Springer-Herausgeberwerk "Arbeit 4.0 aktiv gestalten":  

Durch stetig sich wandelnde Technologien und neue Anforderungen im globalen Umfeld sehen sich Unternehmen immer häufiger mit Aufgaben konfrontiert, für deren Lösung es keinerlei Expertise im Unternehmen gibt. Da die Kompetenzen oft sehr schnell und nur für kurze Zeitintervalle gebraucht werden, greifen immer mehr Unternehmen auf die Arbeitsleistung von Freelancern zurück."
Peter M. Wald, Maja Roedenbeck Schäfer, David Maurer, Antje Haberkorn, Simon Werther, Laura Bruckner, Hannelore Diertl-Deskovic, Christian Drongowski, Hannes Schwarz in "Arbeitswelten 2025" aus "Arbeit 4.0 aktiv gestalten" (2018, Seite 182 f.).

Freelancer haben große Bedeutung für Unternehmen

Eine große Mehrheit der deutschen Unternehmen bemisst Freelancern eine große Bedeutung zu. Eine Bitkom-Studie machte 78 Prozent der Firmen aus, die häufiger mit Freelancern arbeiten. Die Autoren von "Arbeitswelten 2025" meinen: "Eine Fortsetzung dieses Trends führt dazu, dass sich künftig der Einkauf und die Fachabteilungen mit der Thematik von Wissensbeschaffung beziehungsweise mit den Kompetenzen der Mitarbeiter beschäftigen müssen und werden. Benötigte Kompetenzen werden nicht mehr im Unternehmen gebildet, sondern projektspezifisch eingekauft."

Risiko Scheinselbstständigkeit

Die Retter in der Not, die die Freelancer häufig darstellen, können Unternehmen aber auch teuer zu stehen kommen. Dann nämlich, wenn sie die gesetzlichen Grenzen zur Scheinselbstständigkeit nicht beachten. 

Setzt der Anwender IT‐Freelancer ein, oder schickt der Lieferant IT‐Freelancer zum Anwender, können sich Probleme aus dem Arbeits‐ und Sozialrecht ergeben. [...] Auch das muss der Anwender bei IT‐Beschaffungen beachten."
Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther in "Einsatz von IT-Freelancern und Überlassung von Arbeitnehmern" aus dem Praxisbuch "Beschaffung von IT-Leistungen" (2018, Seite 115).

Die Springer-Autoren Meinhard Erben und Wolf G. H. Günther gehen in ihrem Buch "Beschaffung von IT-Leistungen" auch gezielt auf den Einsatz von IT-Freelancern ein. Im achten Kapitel beschreiben sie dazu die seit 2017 geänderte gesetzliche Lage und geben konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die sich IT-Leistungen über Freelancer einkaufen. 

Unter anderem nennen Erben und Günther, dass es nicht nur darauf ankommt, was in den Verträgen steht, sondern, "dass der Fremd‐Mitarbeiter auch in der Praxis organisatorisch nicht wie ein normaler Mitarbeiter behandelt wird." 

Als Beispiele führen die Autoren an:

  • Keine Aufnahme von externen Mitarbeitern ins interne Telefonverzeichnis;
  • Sind interne E-Mail-Adressen nötig, sollten sie mit einem Hinweis auf einen externen Arbeiter gekennzeichnet werden;
  • Keine Aufnahme in eine allgemeine Geburtstagsliste;
  • Stundennachweise nicht auf internen Formularen dokumentieren;
  • Keine Subventionen beispielsweise für Kantinenessen;
  • Keine Teilnahme an internen Fortbildungen des externen Arbeiters;

Bei Sozialbetrug droht Gefängnisstrafe

Vereinfacht bringen es Erben und Günther auf den Punkt: "Ist der Fremd‐Mitarbeiter Freiberufler und wird in die Arbeitsorganisation des Anwenders eingegliedert, droht Scheinselbständigkeit, das heißt der Fremd‐Mitarbeiter wird auch dann rechtlich als Arbeitnehmer des Anwenders behandelt und der Anwender muss dann Sozialabgaben und Lohnsteuer abführen und gegebenenfalls Bußgeld zahlen; bei Vorsatz drohen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis wegen der Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge." 

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